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Arndt Benedikt
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Designleistungen der Arndt Beneditkt – Designstudio Groß & Ohlmer Partnerschaftsgesellschaft

1 Geltungsbereich

1.1 Wir, die Arndt Beneditkt – Designstudio Groß & Ohlmer Partnerschaftsgesellschaft, bieten Ihnen als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB Dienstleistungen des Grafikdesigns und die Einräumung von Lizenzen an den von uns erstellten Entwürfen an. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie auf unserer Webseite.

1.2 Der genaue Umfang der beauftragten Leistung ergibt sich aus unseren Angebotsunterlagen.

1.3 Unsere Leistungen erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.4 Wir erkennen keine allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ihnen an. Solche abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2 Vorentwürfe

2.1 Wir werden für Sie bis zum vereinbarten Zeitpunkt nach eigenem Ermessen zwei bis drei Vorentwürfe ausarbeiten und Ihnen zukommen lassen. Die Übersendung erfolgt nach Absprache und laut Angebot, entweder in Form einer PDF-Datei per E-Mail an die von Ihnen benannte Adresse oder in Form einer Präsentation durch die Arndt Beneditkt – Designstudio Groß & Ohlmer Partnerschaftsgesellschaft an Ihrem Sitz.

2.2 Art und Umfang unserer Vorentwurfsleistungen sowie die Gestaltung der Vorentwürfe sind uns freigestellt.

2.3 Wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen haben oder über Vorlagen verfügen, die verwendet werden sollen, bitten wir Sie, uns diese als PDF-Datei oder als Ausdruck zur Verfügung zu stellen. Wir werden die Vorentwürfe dann unter Berücksichtigung Ihrer Anforderungen erstellen.

3 Korrekturrunde

3.1 Sie haben nach Erhalt der Vorentwürfe einen Monat lang Zeit, die Vorentwürfe zu prüfen und uns schriftlich mitzuteilen, ob

a) Sie einen der Entwürfe als vertragsgemäße Leistung einschränkungslos annehmen;

b) Sie die Zusammenarbeit mit dem Ziel eines endgültigen Gestaltungsergebnisses auf der Grundlage eines oder mehrerer Vorentwürfe fortsetzen möchten; oder

c) Sie das Vertragsverhältnis beenden möchten.

3.2 Mit der Mitteilung nach Absatz 1 sind uns schriftlich alle Änderungswünsche abschließend und vollständig mitzuteilen. Spätere Korrekturen, die durch nachträglich mitgeteilte Änderungswünsche an dem vertragsgemäßen Entwurf erforderlich werden, werden auf Grundlage des Stundensatzes gesondert abgerechnet. Hierauf werden wie Sie vorab gesondert hinweisen und erst nach Ihrer Freigabe die Änderungen vornehmen.

4 Finaler Entwurf, Reinzeichnung

4.1 Wir werden im Anschluss bis zum vereinbarten Zeitpunkt einen finalen Entwurf ausarbeiten und Ihnen nach Absprache und laut Angebot als PDF zukommen lassen bzw. Ihnen an Ihrem Sitz präsentieren.

4.2 Sie haben nach Erhalt des finalen Entwurfs einen Monat lang Zeit, den finalen Entwurf zu prüfen und uns schriftlich mitzuteilen, ob Sie diesen als vertragsgemäße Leistung einschränkungslos annehmen.

4.3 Spätere Korrekturen, die durch nachträglich mitgeteilte Änderungswünsche an dem vertragsgemäßen finalen Entwurf erforderlich werden, werden auf Grundlage des Stundensatzes gesondert abgerechnet. Hierauf werden wir Sie vorab gesondert hinweisen und erst nach Ihrer Freigabe die Änderungen vornehmen.

4.4 Nach der Freigabe des finalen Entwurfs werden wir Ihnen die Reinzeichnungen in Form eines PDF-Dokuments per E-Mail übermitteln.

5 Vergütung

5.1. Die Vergütung stellen wir Ihnen netto zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung.

5.2 Die Vergütung wird fällig mit Abnahme des Werkes und ist zahlbar innerhalb der in der Rechnung benannten Frist ohne Abzug.

5.3 Erbringen wir unsere Leistung vertragsgemäß, haben Sie die vollständige Vergütung auch dann zu zahlen, wenn Sie im Anschluss von der Nutzung absehen.

5.4 Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Sie werden wir Ihnen die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen und abzüglich desjenigen, was wir durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen, in Rechnung stellen.

5.5 Für bisher erbrachte vertragsgemäße Leistungen, die Sie gemäß Ziffer 3.1 (c) oder 4.2 endgültig nicht annehmen, werden wir Ihnen lediglich das hierauf entfallende anteilige Honorar in Rechnung stellen.

5.6 Für bisher nicht erbrachte Leistungen werden wir im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertrags durch Sie einen Betrag in Höhe von 5 Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung in Rechnung stellen.

5.7 Im Falle der vorzeitigen Kündigung des Vertrags räumen wir Ihnen ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung keine Nutzungsrechte ein. Ihnen ist in diesem Fall also keine wie auch immer geartete Nutzung unserer Entwürfe gestattet.

6 Fremdleistungen

6.1 Sind für die Erfüllung des Auftrags Fremdleistungen erforderlich, werden wir Ihnen diese im Angebot gesondert ausweisen.

6.2 Beauftragen Sie uns hinsichtlich dieser Fremdleistungen, werden wir diese in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung bestellen. Sie verpflichten sich, uns hierüber eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.

6.3 Soweit wir im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im eigenen Namen und für unsere Rechnung abschließen, verpflichten Sie sich, uns die damit verbundenen Kosten unverzüglich zu erstatten.

7 Nutzungsrechte, Nutzungspflicht

7.1 Wir übertragen Ihnen mit vollständiger Zahlung der Vergütung die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, übertragen wir Ihnen das einfache Nutzungsrecht.

7.2 Die Nutzungsrechte dürfen Sie ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterübertragen, dies gilt auch hinsichtlich Unternehmen im Konzernverbund.

7.3 Wenn Sie unsere Werke in irgendeiner Weise verändern oder weiterentwickeln oder über den vereinbarten Umfang hinaus nutzen möchten, bedürfen Sie unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

7.4 Verwenden Sie unsere Werke über den vereinbarten Umfang hinaus ohne unsere Zustimmung so haben Sie außer dem für die betreffende Nutzung angemessenen Nutzungshonorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieses Honorars zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs behalten wir uns vor.

7.5 Bei der Gestaltung von Büchern und Zeitschriften räumen wir Ihnen das Nutzungsrecht für die Verwendung der Grafik in einer Auflage in deutscher Sprachfassung im Verbreitungsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein, es sei denn, wir vereinbaren ausdrücklich etwas Abweichendes.

7.6 Bei der Gestaltung von Produkten und Verpackungen räumen wir Ihnen das Nutzungsrecht für die im Auftrag benannte Stückzahl zur Verwendung im Verbreitungsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein, es sei denn, wir vereinbaren ausdrücklich etwas Abweichendes.

7.7 Bei der grafischen Gestaltung von Internetseiten räumen wir Ihnen das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) über alle von Ihnen betriebenen Domains ein, es sei denn, wir vereinbaren ausdrücklich etwas Abweichendes).

8 Urheberbenennung

8.1 Sie sind verpflichtet, uns als Urheber der Entwürfe und Reinzeichnungen zu benennen.

8.2 Bei der grafischen Gestaltung von Webseiten, Büchern und Zeitschriften genügt die Angabe im Impressum bzw. in der Anbieterkennzeichnung.

8.3 Bei Produkt- und Verpackungsdesigns sind Sie verpflichtet, uns bei der Artikeldarstellung des zugehörigen Produktkatalogs oder – sofern die eindeutige Zuordnung gewährleistet ist, im Impressum zu nennen.

8.4 Bei der Gestaltung von Schriften, Corporate Designs oder Logos ist es ausreichend, wenn die Benennung im Corporate Manual und in der Anbieterkennzeichnung der Webseite erfolgt.

8.5 Bei der Gestaltung von Messeauftritten ist es ausreichend, wenn in einem firmeneigenen Bericht über den Messeauftritt eine Benennung erfolgt.

8.6 Die ordnungsgemäße Benennung erfolgt durch die Angabe: „Arndt Beneditkt – Designstudio Groß & Ohlmer Partnerschaftsgesellschaft, www.arndt-benedikt.de“.

8.7 Benennen Sie uns entgegen der Vereinbarung nicht als Designer, sind Sie verpflichtet, uns zusätzlich zu der geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs behalten wir uns vor.

9 Schutzrechte

9.1 Sobald die Nutzungsrechte auf Sie übergegangen sind, sind Sie berechtigt, für die von uns erstellten Werke Schutzrechte (z.B. Marken und Geschmacksmuster, Patente oder Gebrauchsmuster) anzumelden.

9.2 Wenn Sie Schutzrechte anmelden, sind Sie verpflichtet, den Designer als Entwerfer bzw. Erfinder zu benennen, soweit das zuständige Registeramt die Möglichkeit hierzu eröffnet.

9.3 Sie sind verpflichtet, uns unter Nennung von Registeramt und Registernummer mitzuteilen, welche Schutzrechte Sie angemeldet haben. Sollten die Nutzungsrechte an uns zurückfallen (z.B. wegen Anfechtung des Vertrags) verpflichten Sie sich, diese Schutzrechte unverzüglich an uns zu übertragen.

10 Referenzklausel

Wir sind berechtigt, unsere Entwürfe und Vervielfältigungen ungeachtet des Umfangs der Ihnen eingeräumten Nutzungsrechte im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

11 Rechtliche Prüfung, Verletzungen Rechte Dritter

11.1 Wir weisen darauf hin, dass wir keine Prüfung hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit oder Schutzfähigkeit unserer Entwürfe (z.B. Ähnlichkeitsrecherchen, urheber-, geschmacksmuster-, gebrauchsmuster-, patent-, marken- und wettbewerbsrechtliche Begutachtung) durchführen, es sei denn, Sie haben uns hierzu einen gesonderten und zusätzlich zu vergütenden Auftrag erteilt. Wir empfehlen Ihnen, eine solche Prüfung in Auftrag zu geben, bevor Sie unsere Entwürfe nutzen.

11.2 Wir bestätigen Ihnen, dass wir uns bei der Erstellung der Entwürfe sorgfältig bemüht haben, fremde Rechte nicht zu verletzen. Werden uns rechtliche Risiken bekannt, werden wir Sie darauf hinweisen.

11.3 Sie versichern uns mit der Übergabe von Unterlagen und Informationen, dass Sie zur Weitergabe berechtigt sind und dass diese nicht in Rechte Dritter eingreifen. Sollten wir aufgrund einer hierdurch hervorgerufenen Rechtsverletzung durch einen Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichten Sie sich, uns im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.

12 Haftung

12.1 Wir haften nur für Schäden, die wir selbst oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die wir auch bei leichter Fahrlässigkeit haften.

12.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

13 Rechtswahl, Gerichtsstand

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind, keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder Ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegen, wird Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart.

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